Fördervoraussetzungen und Förderhöhe
Damit Sie die Förderung im Rahmen des 1.000 Öfen-Programms in Anspruch nehmen können, müssen Sie:
- ein Haus oder eine Wohnung in Rheinland-Pfalz besitzen und selbst bewohnen
- eine Privatperson sein
- in Ihrer Immobilie einen alten Ofen betreiben, der vor dem Jahr 1995 installiert wurde.
Die Förderhöhe kann je nach Effizienz des Ofens und des eingesetzten Brennstoffes 300 – 800 € betragen. Die Effizienz des Ofens wird über den Wirkungsgrad erfasst, dabei ist bereits ab 82 % Wirkungsgrad eine Förderung von 300 € möglich. Höhere Fördersummen sind beim Tausch zu noch effizienteren Öfen, beim Wechsel zu Pelletöfen und bei wassergeführten Öfen möglich.
Förderhöhe für nicht wassergeführte Öfen:
Förderung | Wirkungsgrad | Brennstoff |
300 € | min. 82% | keine Pellets |
500 € | min. 85% | keine Pellets |
500 € | min. 92% | Holzpellets |
Förderhöhe für wassergeführte Öfen:
Förderung | Wirkungsgrad | Brennstoff |
800 € | min. 85% | keine Pellets |
Quelle: Energieagentur Rheinland Pfalz