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    Okt

    2017

Fördervoraussetzungen und Förderhöhe

Damit Sie die Förderung im Rahmen des 1.000 Öfen-Programms in Anspruch nehmen können, müssen Sie:

  • ein Haus oder eine Wohnung in Rheinland-Pfalz besitzen und selbst bewohnen
  • eine Privatperson sein
  • in Ihrer Immobilie einen alten Ofen betreiben, der vor dem Jahr 1995 installiert wurde.

Die Förderhöhe kann je nach Effizienz des Ofens und des eingesetzten Brennstoffes 300 – 800 € betragen. Die Effizienz des Ofens wird über den Wirkungsgrad erfasst, dabei ist bereits ab 82 % Wirkungsgrad eine Förderung von 300 € möglich. Höhere Fördersummen sind beim Tausch zu noch effizienteren Öfen, beim Wechsel zu Pelletöfen und bei wassergeführten Öfen möglich.

Förderhöhe für nicht wassergeführte Öfen:

Förderung Wirkungsgrad Brennstoff
300 € min. 82% keine Pellets
500 € min. 85% keine Pellets
500 € min. 92% Holzpellets

Förderhöhe für wassergeführte Öfen:

Förderung Wirkungsgrad Brennstoff
800 € min. 85% keine Pellets
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